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  Osteopathische Techniken als KK-Leistung

Im Rahmen einer Satzungsleistung haben viele gesetzlich Versicherte die Möglichkeit, sich osteopathisch behandeln zu lassen.
  Voraussetzungen
Die osteopathische Behandlung wird durch einen Arzt veranlasst. Eine entsprechende formlose ärztliche Bescheinigung ist vorzulegen.

Die Behandlung wird qualitätsgesichert von einem Leistungserbringer durchgeführt, der Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen ist oder eine osteopathische Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in einen Osteopathieverband berechtigt.
  Leistungsumfang
- wird von den einzelnen gesetzlichen Krankenkassen individuell geregelt.
- am Besten persönlich erfragen oder im Internet nachlesen.
  Abrechnung
Die Rechnung für die osteopathische Behandlung bezahlen Sie zunächst selbst und reichen sie zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung im Original bei der KK ein. Die KK überweist nach Prüfung den Erstattungsbetrag auf das von Ihnen angegebene Konto.

In der Physiopraxis ist Sabine Hennig-Jahn Mitglied im Berufsverband für funktionelle Osteopathie (bvFO) und berechtigt über die Krankenkassen abzurechnen.
Therapieangebote in der Physiopraxis Hennig - Osteopathische Techniken/Osteopathie

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